Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1
Allgemeines – Geltungsbereich

(1)   Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2)   Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3)   Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2
Angebot – Angebotsunterlagen


(1)   Die elektronische, schriftliche, telefonische oder mündliche Bestellung des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Waren anzunehmen. Erst die Übersendung einer Auftragsbestätigung bzw. die Auslieferung der bestellten Ware stellt – vorbehaltlich einer gesonderten Regelung – die Annahme des Angebotes des Kunden durch uns dar.

(2)   An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3

Preise – Zahlungsbedingungen

(1)   Es gelten die Preise unserer aktuell gültigen Preisliste.

(2)   Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

(3)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Bestellungen mit einem Auftragswert unter 150 EUR werden mit 7,50 EUR Frachtkostenanteil belastet. Weitergehende Versicherungen des Transportgutes sind vom Kunden zu tragen.

(4)   Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(5)   Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(6)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt den Kunden jederzeit und spontan auf Vorkasse umzustellen. Geräterücksendung von Maschinen oder Teilen erst nach Zahlung noch offener Rechnungen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(7)   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(8) Anfahrt wird jeweils von dem nächstgelegenen Abrechnungspunkt Hamburg, Berlin, Braunschweig, Gera, Köln, Mannheim, Würzburg oder Augsburg vorgenommen.

§ 4
Lieferzeit

(1)    Die im Internet genannte Lieferzeit von in der Regel vier Werktagen beruht auf Erfahrungswerten und ist unverbindlich. Soweit eine konkrete Lieferzeit vereinbart werden soll, muss diese mit uns individuell vereinbart werden.

(2)   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3)   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4)   Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6)   Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7)   Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(8)   Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

(9)   Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5
Gefahrenübergang – Verpackungskosten

(1)   Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden.

(2)   Das einzelne Packstück wird bis zu einem Wert von EUR 500,00 von uns transportversichert. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine höhere Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

(3)   Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass bei der Warenannahme Transportschäden beim Spediteur/ Paketdienst sofort zu reklamieren bzw. auf der Empfangsquittung entsprechend zu vermerken sind. Spätere Ersatzansprüche des Kunden wegen Transportschäden bei gegebener „reinen Quittung“ werden vom Spediteur/Paketdienst nicht anerkannt.

§ 6
Rückgaberecht


Wir gewähren dem Kunden ab Anlieferung ein 14-tägiges Rückgaberecht für originalverpackte Artikel. Das Rückgaberecht gilt nicht für Dentaleinheiten, Geräte und Zubehör, Hand- und Winkelstücke und bei uns nicht gelistete Beschaffungsartikel.
Die Ware ist zurückzuschicken an die Firma Dentalwelt Ltd., An Groß Martin 6 MBE 005, 50667 Köln.
Allen Rücksendungen ist ein ausgefüllter Rücksendeschein beizufügen. Für die Rücknahme von Arzneimitteln ist die Verkehrsfähigkeit zu bestätigen.
Rücksendungen sind freizumachen. Unfrei zurückgesandte Pakete werden nicht angenommen. Dies gilt nicht für Rücksendungen, die aufgrund eines Mangels der gelieferten Ware (§ 7) erfolgen.
Macht der Kunde von dem Rückgaberecht Gebrauch, steht es Dentalwelt Ltd frei, Bearbeitungsgebühren von 10% des berechneten Verkaufspreises, höchstens jedoch 500 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass der im konkreten Fall bei uns infolge der Rückgabe des Artikels entstandene Aufwand niedriger war.

§ 7
Mängelhaftung

(1)   Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Entdeckung gemacht werden. Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(2)   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Dentalwelt Ltd ist berechtigt die Ware einsenden zu lassen.

(3)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei Geräten, die nicht von uns installiert bzw. aufgestellt wurden entfällt die Gewährleistung.

(6)   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7)   Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8)   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(9)   Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

(10) Wir weisen darauf hin und bitten zu beachten, dass bei Produkten italienischer Herkunft die Reparaturzeiten bei Einsendung zum Hersteller länger dauern können.

(11) Erfüllungsort für die Gewährleistung ist Köln.

§ 8
Gesamthaftung

(1)   Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2)   Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3)   Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Weitergehend:

Dentalwelt Ltd behält sich das Recht vor, die bereitgestellten Informationen jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Dentalwelt Ltd übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Des- weiteren übernimmt Dentalwelt Ltd keine Gewähr für Verluste, die durch die Verwendung oder Verteilung dieser Informationen verursacht oder mit der Verteilung/Nutzung dieser Informationen im Zusammenhang stehen. Alle Rechte vorbehalten; Texte, Bilder, Grafiken,  Animationen, Sounds und Videos sowie deren Anordnung auf Dentalwelt Ltd Webseiten unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Webseiten darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle innerhalb des Internetangebots genannten gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichnungsrechtes und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Copyright Dentalwelt Ltd, Köln.
Bei der Schadensursache die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 2.500,00 pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und für Aufwendungsersatzansprüche. Für Serviceleistungen die Dentalwelt aufgrund von Streik, Krankheiten o.ä. nicht erbringen kann, kann Dentalwelt nicht haftbar gemacht werden.

§ 9
Bedingungen über die Garantieverlängerung: (Dentalwelt-Upgrade Garantie-verlängerung) (optional)
1) Wir gewähren für das erworbene Gerät eine fünfjährige Dentalwelt Garantie gegen Material-und Herstellungsfehler. Jede Dentalwelt Garantie bezieht sich auf jeweils nur ein erworbenes Gerät. Ausgenommen von der Garantieleistung sind insbesondere:

  1. regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austauschen von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen, insbesondere bei typischen Verschleißteilen wie Türdichtungen, Filter, Akkus etc.;
  2. Missbrauch und Zweck entfremdet der Verwendung des Produkts sowie falsche Installation;
  3. Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Dentalwelt Ltd nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind.

3) die Dentalwelt Upgrade Garantie hat grundsätzlich die Reparatur des defekten Gerätes bzw. Geräteteils zum Leistungsinhalt. Es liegt aber im Ermessen von Dentalwelt Ltd dieser Dentalwelt Upgrade Garantie durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Geräteteils zu erfüllen. Der Austausch erfolgt durch ein neues oder überholtes Gerät (Ersatzgerät). Als Ersatzgerät kann auch ein technisch mindestens gleichwertiges Gerät anderer Baureihen oder Hersteller gewährt werden.
4) Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit nicht mehr durchführbar, so liegt es ebenfalls im Ermessen von Dentalwelt durch Austausch des Gerätes (Ersatzgerätes) oder durch Rückzahlung von 100 % des Verkaufspreises im ersten Jahr, 100 % des Verkaufspreises im zweiten Jahr, 80 % des Verkaufspreises im dritten Jahre, 60 % des Verkaufspreises im vierten Jahr und 40 % des Verkaufspreises im fünften Jahr diese Dentalwelt Upgrade Garantie zu erfüllen. Die Rückzahlung erfolgt Zug um Zug gegen Herausgabe des defekten Gerätes.
5) Weitere Ansprüche insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
6) mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der hier geregelten Dentalwelt Upgrade Garantie tritt der Kunde jegliche anderweitige Ansprüche hinsichtlich des konkret vorliegenden mangels gegenüber Dentalwelt Ltd oder dritten unser Ton ab.
7) Beginn der Dentalwelt Upgrade Garantie ist das Datum der Rechnungsstellung; Ende nach Ablauf von 5 Jahren.
8) Im Garantiefall hat der Kunde die Kosten für die Anfahrt zu übernehmen und die Technikerkosten, ebenfalls die Gesamtkosten inkl. Anfahrtkosten und Technikerkosten sollte es sich um keinen Garantiefall handeln.
9) Ein Leihgerät und dessen Transportkosten sind kostenpflichtig. Die Klasse des Leihgerätes kann Dentalwelt Ltd in freiem Ermessen entscheiden.

Links:
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§ 10
Validierungen
Wir führen Validierungen bundesweit zu einem Festpreis durch erfahrene und geschulte Techniker durch. Validierungen sind direkt nach der Validierung ab Rechnungsdatum fällig, noch vor der Zustellung von etwaigen Unterlagen. Sollte die Validierung aus z.Bsp. techn. Gründen, die Dentalwelt Ltd nicht zu verantworten hat, nicht durchführbar sein, so ist der volle Validierungsbetrag fällig. Einzelne mögliche Sondenausfälle liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat Sorge für eine ausreichende Sondenbestückung des zu validierenden Gerätes zu tragen. Bei Validierungen von Thermodesinfektoren werden zusätzlich zu den Validierungs-kosten Anschmutzungsmuster berechnet. (Bei einer Erstvalidierungen 15 Crillé-Klemmen und bei einer Revalidierungen 5 Crillé-Klemmen inkl. den Labor-Auswertungskosten) Der Umfang des Validierungsangebotes von Autoklaven bezieht sich immer auf jeweils ein Programm bei einer Temperatur. Preise für Validierungen weiterer Programme und weiterer Temperaturen erhalten Sie auf Anfrage. Gleiches gilt für Thermodesinfektoren. Der Kunde hat däfür Sorge zu tragen, dass in einem Zeitfenster von 8 Wochen vor der Validierung eine Wartung durchgeführt wurde.

§ 11
Eigentumsvorbehaltssicherung

(1)   Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3)   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4)   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5)   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6)   Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7)   Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8)   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(9)  Für sicherungsverwahrte Maschinen sind wir berechtigt 5 EUR/Tag Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

§ 12
Wartungs- & Inspektionsverträge
Durch den Abschluss von Wartungs- und Inspektionsverträgen hat der Kunde günstigere Wartungspauschalen, als ohne einen Wartungsvertrag für das entsprechende Gerät. Wurde im Wartungs- oder Inspektionsvertrag eine jährliche Wartung bzw. Inspektion vereinbart, so hat diese Wartung innerhalb 12 Monaten nach der Inbetriebnahme oder letzten Wartung zu erfolgen. Dentalwelt ist berechtigt nach Ablauf der 12 Monaten den vereinbarten Jahresbetrag, gem. Wartungs- oder Inspektionsvertrag dem Kunden in Rechnung zustellen, unabhängig davon, ob die Wartung durchgeführt wurde oder nicht. Der Kunde hat mit Dentalwelt einen Wartungstermin abzustimmen, wobei Dentalwelt dem Kunden maximal drei
Terminsvorschläge für die Wartungsdurchführung unterbreiten muss. Wartungs- und Inspektionsverträge kann Dentalwelt und der Kunde unabhängig von der im Vertrag vereinbarten Laufzeit, innerhalb 14 Tage nach jeder erfolgten Reparatur – nicht Wartung - fristlos kündigen. Die Kündigung hat ausschließlich per Einschreiben zu erfolgen. Wurde im Servicevertrag eine Reaktionszeit vereinbart, gilt diese Reaktionszeit erst ab dem Zeitpunkt an dem Dentalwelt die notwendigen, angeforderten Daten und Informationen erhalten hat. Erhalten wir die angeforderten Daten und Informationen nach 15:00 Uhr, beginnt die Frist der Reaktionszeit ab dem Folgetag 8:00 Uhr. Dentalwelt kann etwaige Reparaturen in der Zeit
zwischen 8:00 bis 22:00 Uhr durchführen. Sonn- und Feiertage zählen nicht zur Reaktionszeit. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, kosmetische Teile, Rahmen- und Gehäuseteile). In Wartungs-, Inspektions- oder Serviceverträgen sind grundsätzlich keine Prüfungspauschalen
für Kostenvoranschläge enthalten.

§ 13
Höhere Gewalt

Dentalwelt hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Krankheit von Mitarbeitern) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 14
Geheimhaltung

Dentalwelt und der Kunde werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

§ 15 Rücktritt
Dentalwelt ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt.
Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrages anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei. Sofern wir einem Rücktritt durch den Kunden zustimmen, kann Dentalwelt 30% des Betrages geltend machen, auf den bei Erfüllung des Vertrages ein Anspruch bestünde. Des weiteren kann Dentalwelt die Kosten die durch den Rücktritt entstehen, beim Kunden als Schadenersatz geltend machen: Tatsächliche Kosten für die bisherige Produktherstellung, die Kosten die Dentalwelt durch den Lieferanten des Gerätes in Rechnung gestellt bekommt (Stornierungskosten), etwaige Provisionen die durch den Vertragsabschluss Dentalwelt an Dritte (z.B. Mitarbeiter) zahlen muss, Verwaltungskosten in Höhe von maximal 5% des Auftragswertes und den tatsächlich entgangenen Gewinn.

§ 16
Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1)   Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.